Die Handwerkskammer Dortmund folgt dem Prinzip der demokratischen Mitwirkung aller im Handwerk Beschäftigten. Die Basis dieser Selbstverwaltung bildet die Mitgliederversammlung (Vollversammlung), in der Repräsentanten aus dem gesamten Handwerk und aus handwerksähnlichen Gewerben vertreten sind.
Diesem Gremium, das jeweils für fünf Jahre im Amt ist (die aktuelle Wahlperiode dauert bis 2014), gehören zu zwei Dritteln Betriebsinhabervertreter und zu einem Drittel Arbeitnehmervertreter an. Sie wählen beispielsweise Vorstand, Ausschüsse und Geschäftsführer, stellen den Haushaltsplan fest, erlassen Vorschriften über die Berufsausbildung sowie die Gesellen- und Meisterprüfungsordnung.
Insgesamt zählt die Vollversammlung der Dortmunder Kammer 50 Mitglieder, davon 33 auf Arbeitgeberseite und 17 auf Gesellenseite.
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