
Seit Anfang 2008 sind in Deutschland im Rahmen der Luftreinhaltepläne zur Verbesserung der Luftqualität die ersten Umweltzonen eingerichtet worden. Aufgrund der hohen Feinstaubbelastung dürfen innerhalb der Umweltzone nur Fahrzeuge fahren, die eine rote, gelbe oder grüne Plakette besitzen.
Nach der kleinen Umweltzone in Dortmund wurden zum 1. Oktober 2008 insgesamt neun Umweltzonen in acht Städten des Ruhrgebietes errichtet. In: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen (2x), Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Neben den Schadstoffplaketten, die von AU-Werkstätten, Prüfstellen (TÜV / DEKRA) und Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben werden, gibt es einige Ausnahmen, die das Befahren der Umweltzonen ermöglichen. Eine wesentliche ist der Handwerker-Parkausweis.
Einen Überblick über alle wichtigen Informationen zu den Umweltzonen im Ruhrgebiet bietet auch unser Flyer.
© Handwerkskammer Dortmund