
Der Ausweis berechtigt zum Parken in Parkzonen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) und an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung sowie in Bewohnerparkzonen und in Fußgängerzonen im Kreisgebiet Recklinghausen. In Verbotsbereichen wird das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt. Die Genehmigungen gelten nicht für das Parken am Betriebssitz.
Der Ruhrgebiets-Parkausweis kostet z. Zt. 150 Euro für ein Jahr.
Der Antrag kann nur bei der Verkehrsbehörde des Firmensitzes gestellt werden. Berechtigt hierfür sind Handwerksbetriebe mit ihren Service- und Werkstattfahrzeugen. Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug - die Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können mehrere Parkausweise beantragt werden. Der Parkausweis ist im Original mitzuführen und somit für ein Fahrzeug verwendbar.
Wie Sie einen Handwerker-Parkausweis bekommen können und wozu dieser berechtigt, wird regional unterschiedlich gehandhabt. Konkrete Angaben erhalten Sie von den entsprechenden Kommunen. Ihre Ansprechpartner zum Erwerb eines Parkausweises in den verschiedenen Kommunen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Jeder in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Handwerker-Parkausweis berechtigt ab 2012 nicht mehr zum Befahren der Umweltzone Ruhrgebiet.
Dipl.-Ing. Siegfried Riemann
Tel.: 0231 5493–426
Fax: 0231 5493–420
E-Mail: siegfried.riemann@hwk-do.de
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