Am Ende der Ausbildung steht die Gesellenprüfung, in der festgestellt wird, ob der Lehrling über die berufliche Handlungsfähigkeit in Fachtheorie und -praxis verfügt. Die Prüfung wird von einem Gesellenprüfungsausschuss abgenommen und folgt den Vorgaben der Ausbildungsordnung sowie der Prüfungsordnung der Handwerkskammer. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Vorfeld über die Zulassung zur Prüfung.
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