
Lebenslanges Lernen ist für den Einzelnen wichtig, um beruflich und gesellschaftlich auf dem aktuellen Stand zu sein und zu bleiben. Die Bundesregierung unterstützt Sie mit der „Bildungsprämie“ bei Ihrer Weiterbildungsinvestition.
Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Ein Prämiengutschein ermöglicht eine Ermäßigung der Kurs- und Prüfungsgebühren um 50 %, höchstens jedoch um 500 €. Anspruch auf einen Prämiengutschein haben Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Wichtige Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der autorisierten Beratungsstellen, z. B. bei der Handwerkskammer Dortmund. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
So geht´s:
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei einer ausgewählten Beratungsstelle, z. B. der Handwerkskammer Dortmund.
Kontakt:


Informationsflyer_Bildungspraemie.pdf Informationsflyer zum Bildungsprämie | 158 K |
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