Die Mitgliedsbetriebe der Kammer Dortmund werden zu Beginn eines jeden Jahres zu einem Handwerkskammerbeitrag und einem Ausbildungsbeitrag veranlagt.
Die dazugehörigen Beitragsmaßstäbe (Beitragspflicht und Höhe der Beiträge) werden von der Vollversammlung der Handwerkskammer und der obersten Landesbehörde festgesetzt.
Der Handwerkskammerbeitrag dient dazu, die Kosten zu decken, die durch die Tätigkeiten der Handwerkskammer entstehen und nicht anderweitig durch Gebühren oder andere Einnahmen gedeckt werden können. Der Ausbildungsbeitrag wird an die Träger weitergeleitet, um die Kosten für die überbetrieblichen Unterweisungen der Auszubildenden zu finanzieren; dabei ist es unerheblich, ob ein Betrieb tatsächlich ausbildet oder nicht!
Die Einzelheiten der Veranlagung ergeben sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid, der in der Regel im Februar (Handwerkskammerbeitrag) und April (Ausbildungsbeitrag) zugestellt wird
Beitragsfestsetzung 2013 |
Beitragsfestsetzung 2012 |
Beitragsordnung |
Festsetzung_Ausbildungsbeitrag_2012.pdf Festsetzung Ausbildungsbeitrag 2012 |
Rechtsvorschriften_Ausbildungsbeitrag.pdf Rechtsvorschriften Ausbildungsbeitrag |
HWKDortmund_Lastschriftermaechtigung_Internet.pdf Lastschriftermächtigung PDF |
HWKDortmund_Lastschriftermaechtigung_Internet_FORMULAR.pdf Lastschriftermächtigung PDF ausfüllbar |
Doris Edelmeier
Tel.: 0231 5493–310
Fax: 0231 5493-314
Roswita Kniep
Tel.: 0231 5493–248
Fax: 0231 5493-314
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