Suche
Handwerkskammer Dortmund
 

Herzlich Willkommen bei der Handwerkskammer Dortmund

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

 

Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium kann sich bewerben, wer:

1. eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,

2. die Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,

3. bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist,

4. ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,

5. kein Hochschulabsolvent/in ist,

6. zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz- oder Elternzeit nachgewiesen werden können.
Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

1. der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,

2. die Vorbereitung auf Prüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
(z.B. Meister/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),

3. der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten),

4. berufsbegleitende Studiengänge.

 

 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 EUR. Der Eigenanteil beträgt je Fördermaßnahme 10 %.

 

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner für das Weiterbildungsstipendium ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war, zum Beispiel die Handwerkskammer Dortmund. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsformulare können hier angefordert werden.

Ein Anspruch auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium besteht nicht.

 

Kontakt:

 

Cornelia Teipel

Tel.: 0231 5493–121

Fax: 0231 5493–234

E-Mail: cornelia.teipel@hwk-do.de

Service im Überblick
Handwerk.de Infografik: Können bringt uns weiter
DHB informiert mit seiner Gesamtauflage von über 295.000 Exemplaren nahezu jeden dritten Handwerks- betrieb in Deutschland.

© Handwerkskammer Dortmund