Zum 17. Mai 2010 trat die neue „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung“ in Kraft. Handwerksbetriebe sind demnach verpflichtet, Kunden zahlreiche Informationen über das Unternehmen selbst sowie die rechtlichen Bedingungen des Vertragsabschlusses zur Verfügung zu stellen.
Die Neuregelungen gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Normen (etwa der Impressumspflicht); mögliche Überschneidungen und rechtliche Unsicherheiten sind aus diesem Grund nicht auszuschließen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen sind im folgenden Katalog zusammengestellt:
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